Herstellerqualifikation
Geschult bei D+H, DORMA, GEZE und HEKATRON — mit aktuellen Schulungsnachweisen.
Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen und schließen sie bei Rauchdetektion automatisch. Sie verbinden Alltagskomfort mit zuverlässiger Brandfallsicherheit — sind zulassungspflichtig (DIBt) und müssen monatlich durch den Betreiber sowie jährlich durch einen Fachbetrieb geprüft werden.

Eine Feststellanlage ist eine technische Einrichtung, die eine selbstschließende Brandschutztür im Alltag offen hält und bei Rauch oder Stromausfall automatisch auslöst. Sie besteht aus einem Haftmagneten, der die Tür hält, einem Rauchmelder zur Branderkennung, einer Auslösevorrichtung, die die Stromversorgung des Magneten unterbricht, und der Energieversorgung mit Notbatterie. Jede Anlage benötigt eine DIBt-Zulassung. Feststellanlagen sind die rechtlich zulässige Alternative zur ständig geschlossenen Brandschutztür — wichtig für Barrierefreiheit, Komfort und Verschleißminderung in Fluren, Treppenhäusern und stark frequentierten Bereichen.
Vom Erstgespräch bis zur jährlichen Prüfung — ein Ansprechpartner für Ihre gesamten Feststellanlagen.
Aufputz, Unterputz, kabelgebunden oder funkbasiert — passend zur Bausubstanz und zum Brandschutzkonzept.
Jährliche Sachkundigenprüfung nach DIN 14677 — bündelbar mit Türen-Wartung.
Sachkundigenprüfung mit Prüfprotokoll als rechtssicherer Nachweis.
Komponententausch (Haftmagnet, Rauchmelder, Batterie) — original und zugelassen.
Mehrere Türen in einem Flur mit gemeinsamer Auslösung — zentrale Steuerung möglich.
Geschult bei D+H, DORMA, GEZE und HEKATRON — mit aktuellen Schulungsnachweisen.
Türen und Feststellanlagen in einem Termin — ein Ansprechpartner, eine Dokumentation.
Klare Preisstruktur, planbare Kosten, Erinnerungsservice inklusive.
Schnelle Termine und Reaktion in ganz NRW — wichtig bei defekten Anlagen.
Jährliche Sachkundigenprüfung nach DIN 14677.
Sachkundigenprüfung als rechtssicherer Nachweis.
Türen mit oder ohne Feststellanlage — wir beraten zur passenden Lösung.
Türen und Feststellanlagen gemeinsam warten.
Feststellanlagen sind nach DIN 14677 prüfpflichtig — monatlich durch den Betreiber, jährlich durch einen Fachbetrieb. Wer diese Pflicht versäumt, verliert im Ernstfall den Versicherungsschutz und haftet persönlich. Wir übernehmen die gesetzeskonforme Wartung — lückenlos dokumentiert, verlässlich terminiert.
04bDie jährliche Sachkundigenprüfung nach DIN 14677 ist die zentrale rechtliche Nachweisgrundlage dafür, dass Ihre Feststellanlage funktionsfähig ist — durchgeführt durch einen geschulten Fachbetrieb. Unser Prüfteam dokumentiert jedes Detail, nachvollziehbar für Behörden, Sachverständige und Versicherer.
Senden Sie uns Anzahl Anlagen, Hersteller (falls bekannt) und letzten Prüftermin — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot.