Brandschutz Nachrüstung im Bestand

Die wenigsten Bestandsgebäude erfüllen den heutigen Brandschutzstandard vollständig — und müssen es oft auch gar nicht. Sobald aber die Nutzung wechselt, umgebaut wird oder die Brandschau eine Liste hinterlässt, muss nachgerüstet werden. Wir übernehmen den gesamten Prozess: Bestandsaufnahme, Priorisierung, Ausführung im laufenden Betrieb, Dokumentation — in ganz Nordrhein-Westfalen.

Bestandsaufnahme anfragen
Ausführung im laufenden BetriebPriorisierung A / B / CVerwertbare Dokumentation für Behörde und Versicherung
Brandschutz Nachrüstung im Bestand

Wann Bestandsschutz greift — und wann er erlischt.

Nachrüstung ist fast immer anlass­bezogen — nicht turnus­mäßig. Diese fünf Anlässe machen in unserer Praxis über 90 Prozent der Aufträge aus.

Bestandsschutz heißt: Ein rechtmäßig errichtetes Gebäude darf in dem Zustand weiter genutzt werden, in dem es genehmigt wurde — auch wenn die heutigen Vorschriften strenger sind. Dieser Schutz ist aber keine Dauergarantie. Er erlischt, sobald das Gebäude wesentlich umgebaut oder umgenutzt wird, sobald eine konkrete Gefahr für Leib und Leben festgestellt wird, oder wenn die Behörde auf Grundlage der Landesbauordnung nachträgliche Anforderungen anordnet. In genau diesen Momenten beginnt unsere Arbeit.

1Brandschau-BescheidFeuerwehr oder Bauamt haben bei der Brandverhütungsschau Mängel festgestellt und eine Frist zur Behebung gesetzt. Der häufigste Anlass im Gewerbebestand.
2Objektkauf / ÜbernahmeNeuer Eigentümer, neue Hausverwaltung oder neuer Mieter will den Ist-Zustand prüfen und auf das gewollte Nutzungs­niveau anheben.
3Versicherungs­auflageDer Sach- oder Gebäude­versicherer verlangt für den Fortbestand oder die Reduktion der Prämie konkrete Brandschutz­maßnahmen.
4Nutzungs­änderungUmnutzung von Büro zu Gastronomie, Wohnen zu Beherbergung, Lager zu Produktion — fast immer mit erhöhten Brandschutz­anforderungen verbunden.
5Sanierung / UmbauBei größeren baulichen Eingriffen erlischt der Bestandsschutz für die betroffenen Bereiche — die heutigen Anforderungen gelten.

Vier Phasen vom Bescheid bis zur Abnahme.

Gerade bei Nachrüstungen im laufenden Betrieb entscheidet das Vorgehen über Zeit, Kosten und Stress. Wir arbeiten in vier klar getrennten Phasen — jede mit definiertem Ergebnis.

1 — Bestandsaufnahme

Begehung, Foto­dokumentation, Prüfung vorhandener Unterlagen. Ergebnis: strukturierte Mängelliste mit Prioritätsstufen A / B / C.

2.500 – 6.000 €

2 — Planung & Angebot

Abstimmung mit Ihnen, ggf. Behörde und Versicherer. Festlegung des Umfangs, Freigaben, verbindliches Festpreis-Angebot.

6.000 – 25.000 €

3 — Ausführung im Betrieb

Gewerke koordiniert, Abend- / Wochenend­arbeit wo nötig, Staub­schutz, Lärm­reduktion — Ihre Nutzung läuft weiter.

25.000 – 120.000 €

4 — Abnahme & Dokumentation

Gemeinsame Abnahme mit Ihnen und bei Bedarf der Behörde. Prüfbuch­einträge, Übereinstimmungs­erklärungen, Fotos — alles gebündelt.

120.000 € +

Wir empfehlen einen zweistufigen Prozess: Zuerst die Bestandsaufnahme mit priorisierter Mängelliste (meist 1.500 – 4.000 Euro netto), danach das verbindliche Festpreis-Angebot für die Ausführung. So haben Sie eine belastbare Entscheidungs­grundlage, bevor Sie sich auf eine Summe festlegen.

Wo wir am häufigsten nachrüsten.

Wir arbeiten in allen typischen Bauarten — vom Mehrfamilienhaus bis zum Industriekomplex mit hunderten Bauteilen pro Standort.

01

Bürogebäude 1970–1990

Treppen­räume mit Holztüren, unzureichende Abschottungen, fehlende Brandschutz­klappen — der Klassiker nach Eigentümer­wechsel.

02

Industriehallen im Umbau

Umstellung von Produktion auf Logistik oder anders­herum — neue Brandabschnitte, neue Tore, neue Abschottungen.

03

Wohnanlagen mit Gewerbe

Gastronomie oder Kindertages­stätte im EG — erhöhte Anforderungen an Trennung, Fluchtwege und Entrauchung.

04

Altenheime & Kliniken

Sonderbauten mit eigenen Nachrüstpflichten — meist hohe Priorität bei Türen und Feststell­anlagen in Bewohner­fluren.

05

Schulen & Kitas

Aus Landesprogrammen geförderte Nachrüstung, oft in den Sommerferien — enge Zeitfenster, klare Abnahme.

06

Denkmalgeschützte Objekte

Abstimmung zwischen Brandschutz und Denkmal­pflege — individuelle Lösungen, oft mit Gutachter­beteiligung.

  • BauO NRW

    Landesbauordnung

    § 17 und § 87 regeln Bestandsschutz und nachträgliche Anforderungen — Grundlage jeder behördlichen Anordnung im Bestand.

  • BauPrüfVO

    Brandverhütungs­schau

    In NRW durch die Sonderverordnung über die Brandverhütungs­schau geregelt — Auflagen sind verbindlich und einklagbar.

  • SBauVO

    Sonderbauten

    Versammlungs­stätten-, Krankenhaus-, Industriebau-, Verkaufs­stätten­verordnung — eigene Nachrüstpflichten, teils ohne Übergangs­frist.

  • ArbStättV

    Arbeitsstätten­verordnung

    Verpflichtet Arbeitgeber, Arbeits­stätten so einzurichten, dass Gefährdungen vermieden sind — schließt Brandschutz ausdrücklich ein.

  • VOB/B

    Vertragsordnung

    Gewährleistungs- und Mängel­bestimmungen bei Übernahme eines Bestands­objekts — neue Eigentümer erben Mängel, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Alle baulichen Brandschutzgewerke — aus einer Hand.

Nachrüstung heißt selten nur eine Tür. Wir decken alle typischen Nachrüst­maßnahmen mit eigenen Gewerken oder Partnerbetrieben ab — Sie haben einen Ansprechpartner, eine Rechnung, eine Dokumentation.

Ausführung ohne Betriebs­stillstand

Wir planen Arbeitsfenster, die zu Ihrem Betrieb passen — abends, am Wochenende, schritt­weise. Ihre Nutzung läuft weiter.

Verwertbare Dokumentation

Prüfbücher, Übereinstimmungs­erklärungen, Fotos — in einer Form, die Behörde, Versicherer und Gutachter akzeptieren.

Alle Gewerke aus einer Hand

Türen, Tore, Abschottungen, Klappen, Verkleidungen, Feststell­anlagen — ein Bauleiter, ein Angebot, eine Rechnung.

Behörden­kommunikation

Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit Bauamt, Feuerwehr oder Versicherer — inklusive gemeinsamer Abnahme.

  1. 01

    Brandschutztüren

    Ersatz alter Holz- oder Blech­türen durch zugelassene T30/T60/T90-Türen, Umbau bestehender Türen mit Brandschutz­dichtungen, Türschließern, Feststell­anlagen.

  2. 02

    Abschottungen

    Nachträglicher Verschluss von Kabel- und Rohr­durchbrüchen in Brandabschnitts­wänden — Kabel­abschottung, Rohrabschottung, Kombi­abschottung nach geprüftem System.

  3. 03

    Brandschutzklappen

    Einbau fehlender Klappen in Lüftungs­kanälen an Brandabschnitts­übergängen — inkl. Revisions­öffnung und BMA-Aufschaltung, falls gefordert.

  4. 04

    Verkleidungen & Einhausungen

    F30- bis F90-Bekleidung von Stahl­trägern, Lüftungs­kanälen, Kabel­trassen — inkl. Einhausung kritischer Räume wie Server oder Notstrom.

  5. 05

    Feststellanlagen

    Nachrüstung elektromagnetischer Feststell­anlagen für Türen, die im Alltag offen gehalten werden müssen — mit BMA-Kopplung und jährlicher Sachkundigen­prüfung.

  6. 06

    RWA & Entrauchung

    Nachrüstung von Rauch- und Wärme­abzugs­anlagen in Treppen­räumen und Hallen — in Kooperation mit unserem RWA-Team.

  7. 07

    Kennzeichnung & Beschilderung

    Flucht- und Rettungs­wegpläne, Brandschutz­beschilderung, Hinweis­schilder an Türen und Abschottungen — Pflicht, aber häufig vernachlässigt.

Häufige Fragen zur Nachrüstung im Bestand.

Brandschau-Bescheid? Nutzungs­änderung? Gutachten-Mängel? Wir arbeiten sie ab.

Schicken Sie uns den Bescheid, das Gutachten oder die Versicherungs­auflage — oder lassen Sie uns das Objekt gemeinsam begehen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden mit einem Vorschlag für Bestandsaufnahme und Ausführung.

Anrufen+49 2861 8114387