Bürogebäude 1970–1990
Treppenräume mit Holztüren, unzureichende Abschottungen, fehlende Brandschutzklappen — der Klassiker nach Eigentümerwechsel.
Die wenigsten Bestandsgebäude erfüllen den heutigen Brandschutzstandard vollständig — und müssen es oft auch gar nicht. Sobald aber die Nutzung wechselt, umgebaut wird oder die Brandschau eine Liste hinterlässt, muss nachgerüstet werden. Wir übernehmen den gesamten Prozess: Bestandsaufnahme, Priorisierung, Ausführung im laufenden Betrieb, Dokumentation — in ganz Nordrhein-Westfalen.

Nachrüstung ist fast immer anlassbezogen — nicht turnusmäßig. Diese fünf Anlässe machen in unserer Praxis über 90 Prozent der Aufträge aus.
Bestandsschutz heißt: Ein rechtmäßig errichtetes Gebäude darf in dem Zustand weiter genutzt werden, in dem es genehmigt wurde — auch wenn die heutigen Vorschriften strenger sind. Dieser Schutz ist aber keine Dauergarantie. Er erlischt, sobald das Gebäude wesentlich umgebaut oder umgenutzt wird, sobald eine konkrete Gefahr für Leib und Leben festgestellt wird, oder wenn die Behörde auf Grundlage der Landesbauordnung nachträgliche Anforderungen anordnet. In genau diesen Momenten beginnt unsere Arbeit.
| 1 | Brandschau-Bescheid | Feuerwehr oder Bauamt haben bei der Brandverhütungsschau Mängel festgestellt und eine Frist zur Behebung gesetzt. Der häufigste Anlass im Gewerbebestand. |
| 2 | Objektkauf / Übernahme | Neuer Eigentümer, neue Hausverwaltung oder neuer Mieter will den Ist-Zustand prüfen und auf das gewollte Nutzungsniveau anheben. |
| 3 | Versicherungsauflage | Der Sach- oder Gebäudeversicherer verlangt für den Fortbestand oder die Reduktion der Prämie konkrete Brandschutzmaßnahmen. |
| 4 | Nutzungsänderung | Umnutzung von Büro zu Gastronomie, Wohnen zu Beherbergung, Lager zu Produktion — fast immer mit erhöhten Brandschutzanforderungen verbunden. |
| 5 | Sanierung / Umbau | Bei größeren baulichen Eingriffen erlischt der Bestandsschutz für die betroffenen Bereiche — die heutigen Anforderungen gelten. |
Gerade bei Nachrüstungen im laufenden Betrieb entscheidet das Vorgehen über Zeit, Kosten und Stress. Wir arbeiten in vier klar getrennten Phasen — jede mit definiertem Ergebnis.
Begehung, Fotodokumentation, Prüfung vorhandener Unterlagen. Ergebnis: strukturierte Mängelliste mit Prioritätsstufen A / B / C.
Abstimmung mit Ihnen, ggf. Behörde und Versicherer. Festlegung des Umfangs, Freigaben, verbindliches Festpreis-Angebot.
Gewerke koordiniert, Abend- / Wochenendarbeit wo nötig, Staubschutz, Lärmreduktion — Ihre Nutzung läuft weiter.
Gemeinsame Abnahme mit Ihnen und bei Bedarf der Behörde. Prüfbucheinträge, Übereinstimmungserklärungen, Fotos — alles gebündelt.
Wir empfehlen einen zweistufigen Prozess: Zuerst die Bestandsaufnahme mit priorisierter Mängelliste (meist 1.500 – 4.000 Euro netto), danach das verbindliche Festpreis-Angebot für die Ausführung. So haben Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage, bevor Sie sich auf eine Summe festlegen.
Wir arbeiten in allen typischen Bauarten — vom Mehrfamilienhaus bis zum Industriekomplex mit hunderten Bauteilen pro Standort.
Treppenräume mit Holztüren, unzureichende Abschottungen, fehlende Brandschutzklappen — der Klassiker nach Eigentümerwechsel.
Umstellung von Produktion auf Logistik oder andersherum — neue Brandabschnitte, neue Tore, neue Abschottungen.
Gastronomie oder Kindertagesstätte im EG — erhöhte Anforderungen an Trennung, Fluchtwege und Entrauchung.
Sonderbauten mit eigenen Nachrüstpflichten — meist hohe Priorität bei Türen und Feststellanlagen in Bewohnerfluren.
Aus Landesprogrammen geförderte Nachrüstung, oft in den Sommerferien — enge Zeitfenster, klare Abnahme.
Abstimmung zwischen Brandschutz und Denkmalpflege — individuelle Lösungen, oft mit Gutachterbeteiligung.
§ 17 und § 87 regeln Bestandsschutz und nachträgliche Anforderungen — Grundlage jeder behördlichen Anordnung im Bestand.
In NRW durch die Sonderverordnung über die Brandverhütungsschau geregelt — Auflagen sind verbindlich und einklagbar.
Versammlungsstätten-, Krankenhaus-, Industriebau-, Verkaufsstättenverordnung — eigene Nachrüstpflichten, teils ohne Übergangsfrist.
Verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten so einzurichten, dass Gefährdungen vermieden sind — schließt Brandschutz ausdrücklich ein.
Gewährleistungs- und Mängelbestimmungen bei Übernahme eines Bestandsobjekts — neue Eigentümer erben Mängel, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Nachrüstung heißt selten nur eine Tür. Wir decken alle typischen Nachrüstmaßnahmen mit eigenen Gewerken oder Partnerbetrieben ab — Sie haben einen Ansprechpartner, eine Rechnung, eine Dokumentation.
Wir planen Arbeitsfenster, die zu Ihrem Betrieb passen — abends, am Wochenende, schrittweise. Ihre Nutzung läuft weiter.
Prüfbücher, Übereinstimmungserklärungen, Fotos — in einer Form, die Behörde, Versicherer und Gutachter akzeptieren.
Türen, Tore, Abschottungen, Klappen, Verkleidungen, Feststellanlagen — ein Bauleiter, ein Angebot, eine Rechnung.
Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit Bauamt, Feuerwehr oder Versicherer — inklusive gemeinsamer Abnahme.
Ersatz alter Holz- oder Blechtüren durch zugelassene T30/T60/T90-Türen, Umbau bestehender Türen mit Brandschutzdichtungen, Türschließern, Feststellanlagen.
Nachträglicher Verschluss von Kabel- und Rohrdurchbrüchen in Brandabschnittswänden — Kabelabschottung, Rohrabschottung, Kombiabschottung nach geprüftem System.
Einbau fehlender Klappen in Lüftungskanälen an Brandabschnittsübergängen — inkl. Revisionsöffnung und BMA-Aufschaltung, falls gefordert.
F30- bis F90-Bekleidung von Stahlträgern, Lüftungskanälen, Kabeltrassen — inkl. Einhausung kritischer Räume wie Server oder Notstrom.
Nachrüstung elektromagnetischer Feststellanlagen für Türen, die im Alltag offen gehalten werden müssen — mit BMA-Kopplung und jährlicher Sachkundigenprüfung.
Nachrüstung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Treppenräumen und Hallen — in Kooperation mit unserem RWA-Team.
Flucht- und Rettungswegpläne, Brandschutzbeschilderung, Hinweisschilder an Türen und Abschottungen — Pflicht, aber häufig vernachlässigt.
Die Bestandsaufnahme mit Mängelliste — der saubere Einstieg vor jeder Nachrüstung.
Der operative Einbau — egal ob im Neubau oder in der Nachrüstung.
Nach der Nachrüstung der Wartungsvertrag — keine versäumten Pflichten mehr.
Detailseite für den häufigsten Einzelfall — Tür im Bestand nachrüsten.
Grundlagen zu Bestandsschutz, Pflichten und Abgrenzung zwischen Alt und Neu.
Schicken Sie uns den Bescheid, das Gutachten oder die Versicherungsauflage — oder lassen Sie uns das Objekt gemeinsam begehen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden mit einem Vorschlag für Bestandsaufnahme und Ausführung.