Feste Jahrestermine
Wir erinnern Sie und vereinbaren Termine selbstständig — keine Versäumnisse mehr.
Feststellanlagen sind nach DIN 14677 prüfpflichtig — monatlich durch den Betreiber, jährlich durch einen Fachbetrieb. Wer diese Pflicht versäumt, verliert im Ernstfall den Versicherungsschutz und haftet persönlich. Wir übernehmen die gesetzeskonforme Wartung — lückenlos dokumentiert, verlässlich terminiert.

Die Wartung von Feststellanlagen besteht aus zwei Ebenen: der monatlichen Funktionsprüfung durch den Betreiber (Rauchtaste drücken, Schließverhalten prüfen, Eintrag ins Prüfbuch) und der jährlichen Sachkundigenprüfung durch einen Fachbetrieb. Letztere umfasst die Messung der Rauchmelder-Empfindlichkeit, der Haftkraft des Magneten, der Schließgeschwindigkeit, der Auslösezeit, des Batteriestatus und der Verkabelung. Wir übernehmen die jährliche Sachkundigenprüfung — auf Wunsch mit Schulung Ihrer Mitarbeiter zur monatlichen Eigenprüfung.
Systematisch, normgerecht, dokumentiert — jeder Prüfpunkt mit Messwert und Befund.
Funktion, Verschmutzung, Empfindlichkeit, Restlaufzeit.
Haltekraft messen, Oberfläche prüfen, Verschleiß bewerten.
Reaktionszeit von Rauchdetektion bis Schließung.
Hauptstrom, Notbatterie, Ladezustand, Selbsttest.
Schließgeschwindigkeit, Endposition, vollständige Schließung.
Mechanisch und elektrisch — soweit zugänglich geprüft.
Zulassungsschild vorhanden, lesbar, korrekt zugeordnet.
Wir erinnern Sie und vereinbaren Termine selbstständig — keine Versäumnisse mehr.
Fester Jahrespreis, transparente Mengenrabatte bei mehreren Anlagen.
Lückenloser Nachweis gegenüber Behörden, Versicherung und Sachverständigen.
Kunden mit Wartungsvertrag werden bei Reparaturen bevorzugt bedient.
Türen, Tore und Feststellanlagen in einem Vertrag — ein Termin, ein Ansprechpartner.
Vergünstigte Preise für Rauchmelder, Batterien und Haftmagnete.
Komponenten, Einsatzbereiche, Auswahlhilfe.
Sachkundigenprüfung mit Prüfprotokoll als rechtssicherer Nachweis.
Türen und Feststellanlagen gemeinsam warten — spart Kosten.
Tore und Feststellanlagen im Bündelvertrag.
Senden Sie uns Anzahl Anlagen, Hersteller (falls bekannt) und letzten Prüftermin — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot.