Definiert die deutsche Klassifikation (S-Werte) für Kabelschotts. Grundlage jeder bauaufsichtlichen Zulassung in Oer-Erkenschwick-Bauwerken.
Abschottungen sind bauaufsichtlich zugelassene Verschlüsse von Wand- und Deckendurchführungen. Sie erhalten den Brandabschnitt, verhindern Feuer- und Rauchausbreitung und stellen den Feuerwiderstand der durchbrochenen Wand wieder her. In jeder Liegenschaft in Oer-Erkenschwick mit getrennten Brandabschnitten gibt es Dutzende bis Hunderte dieser Durchführungen — jede einzelne braucht ein zugelassenes Schott und einen Eintrag in der Bestandsdokumentation.
Eine Wand mit F90-Anforderung verliert ihre Funktion in der Sekunde, in der Kabel, Rohre oder Lüftungsleitungen sie ungeschützt durchqueren. Erst die zugelassene Abschottung — geprüft, mit abZ-Nummer und im konkreten Aufbau für die jeweilige Wandart freigegeben — stellt den Feuerwiderstand wieder her. Falsche Systemwahl, vermischte Hersteller oder eine nachträgliche Kabelergänzung ohne Doku heben die Zulassung de facto auf.
Im Bestand in Oer-Erkenschwick treffen wir auf alle Bauphasen: Schotts aus den 90er-Jahren ohne aktuelle Zulassung, vermischte Systeme aus verschiedenen Gewerken, fehlende Schottpläne, nachträglich durchgezogene Kabel ohne Wiederverschluss. Der erste Schritt ist immer die Bestandsaufnahme: Jeder Durchbruch wird identifiziert, fotografiert, mit System und Zustand vermerkt — und in einem Schottplan zusammengeführt, der für Brandschau und Sachverständige nachvollziehbar ist.
Wartung und Doku sind das, was ein Schott am Ende rechtssicher macht. Wir prüfen jährlich, dokumentieren Änderungen sofort und führen das Schottregister so, dass jede Position vom ersten Einbau bis zur letzten Belegungsänderung nachvollziehbar bleibt. Bei größeren Liegenschaften in Oer-Erkenschwick gehört das in den Wartungsvertrag — pauschal pro Schott und Jahr, ohne Überraschungen bei Belegungserweiterungen.

